Büro am Montag, den 6. Januar 2025 geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Montag (6. Januar 2025) aufgrund des Feiertags in Baden-Württemberg geschlossen bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

Büro am Freitag, den 13. Dezember 2024, ab 12:30 Uhr geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Freitag (13. Dezember 2024) aufgrund einer internen Firmenveranstaltung ab 12:30 Uhr geschlossen sein wird.

Ab Montag (16. Dezember 2024) sind wir dann wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

Büro am Freitag, den 1. November 2024, geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Freitag (1. November 2024) aufgrund eines Feiertages (Allerheiligen) in Baden-Württemberg geschlossen bleiben wird.

Ab Montag (4. November 2024) sind wir dann wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

Rechtssicherheit von digital unterzeichneten Dokumenten mit mediDOK eForms

Wir werden immer wieder gefragt, ob die mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten “rechtssicher” sind oder ob es sich um eine “rechtssichere” Unterschrift handelt. Daher möchten wir mit folgendem Beitrag auf die relevanten Aspekte bei der Beantwortung dieser Frage hinweisen.

Was bedeutet überhaupt “rechtssicher”?

Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Begriff “rechtssicher” nicht weiter in diesem Beitrag verwenden, da der Begriff zu unbestimmt ist. Wir werden eher auf die konkreten Fragestellungen eingehen, die dahinter stecken, also im Wesentlichen ob es sich um eine gültige bzw. rechtsgültige Unterschrift handelt, ob die digitale Unterschrift überhaupt “erlaubt ist”.

EU-Verordnung als Rechtsgrundlage

Den rechtliche Rahmen liefert die EU Verordnung EU 910/2014 (eIDAS Verordnung). Es gibt gemäß dieser eIDAS-Verordnung drei Formen / Stufen der elektronischen Signatur:

  1. die einfache elektronische Signatur,
  2. die fortgeschrittene elektronische Signatur und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Welche Form bzw. Stufe der elektronischen Signatur ist nun rechtsgültig? Die Antwort ist recht einfach: alle drei Stufen sind rechtsgültig! Durch die eIDAS-Verordnung ist gewährleistet, dass elektronische Signaturen in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen sind. Elektronisch signierten Dokumenten darf also nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen. (siehe EU 910/2014, Art. 25 (1))

Welche Stufe gilt für mediDOK eForms?

Mit mediDOK eForms wird eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften des Unterzeichners erstellt. Es handelt sich hierbei um eine fortgeschrittene elektronische Signatur gemäß Art. 26 der EU Verordnung EU 910/2014. Wesentliche Fakturen hierfür sind:

1. Die biometrische Signatur

mediDOK eForms funktioniert am „besten“ auf Geräten, die die Verwendung eines elektronischen Stiftes ermöglich, um die biometrischen Eigenschaften der Unterschrift (Anpressdruck inkl. Druckverlauf, Geschwindigkeit, Winkel etc.) aufzuzeichnen. Von Seiten mediDOK unterstützen und empfehlen wir hier beispielsweise die Tablets „Samsung Galaxy Tab“ mit dem sog „S-Pen“ oder das Apple iPad mit Apple Pen.

Es ist aber ebenfalls möglich, nur einen Finger oder eine Maus für die Unterschrift zu verwenden. Auch hierbei handelt sich dann im Ergebnis um eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften. Man muss dabei aber beachten, dass insgesamt weniger biometrische Eigenschaften aufgezeichnet werden als bei Verwendung eines spezielle Stiftes.

Von Seiten der Gesetzgebung gibt es keine konkreten Vorgaben, welche Daten der Signatur vorhanden sein müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine mit dem Finger oder Maus erzeugte Unterschrift ebenso rechtsgültig wie eine Unterschrift, die mit einem biometrischen Stift erzeugt wurde. Die mit einem biometrischen Stift erzeugte Unterschrift enthält nur „mehr“ Daten. Der Unterzeichner kann in allen Fällen, wie bei einer Unterschrift auf Papier, durch Analyse der Unterschrift identifiziert werden.

Die Aufzeichnung der biometrischen Eigenschaften der Unterschrift erfolgt mit mediDOK eForms gemäß des ISO/IEC 19794-7:2021(E) Standards

2. Integrität des unterzeichneten PDF-Dokuments

Das mit mediDOK eForms unterschriebene Dokument wird als PDF gespeichert. Das PDF ist kompatibel mit ISO 32000-1:2008, das bedeutet, dass es mit allen PDF-Viewern angezeigt werden kann. Bzgl. der Integrität des erzeugten PDFs lässt sich festhalten

  • Die Unterschrift ist untrennbar, eindeutig und unbestreitbar mit dem finalen PDF verbunden.
  • Die Integrität des Dokuments wird durch Einfügen eines digitalen Zertifikats je handschriftlich erzeugter elektronischer Signatur sichergestellt.
  • Alle signierten Dokumente (PDF) werden AES-256 verschlüsselt.

Etwaige nachträglich vorgenommene Änderungen können so sofort erkannt werden.

Ort der Unterschrift (optional)

Zusätzlich ist es mit mediDOK eForms möglich, wenn der Kunde (Arztpraxis, MVZ etc.) zustimmt, die GPS-Koordinaten des Orts, an dem sich das Tablet während der Unterzeichnung befunden hat, ebenfalls zu speichern. Diese Funktionalität ist standardmäßig inaktiv, kann aber auf Wunsch aktiviert werden.

Ergebnis

Mit mediDOK eForms unterschriebene Dokumente enthalten eine gültige Unterschrift des Patienten. Diese entspricht der eIDAS Stufe 2, ist somit eine “fortgeschrittene elektronische Signatur” gemäß der EU-Verordnung.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind:

1. Gibt es bestimmte Anwendungsbereiche, die eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) voraussetzen?

Hierzu findet man z.B. in vergleichbaren Beiträgen zu Thema Hinweise, dass beispielsweise zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG) die qualifizierte elektronische Signatur die einzige zulässige Art der digitalen Signatur ist. Für diese Vertragsarten wäre mediDOK eForms also rechtlich nicht zulässig.

2. Was bedeutet “Stufe” 3 überhaupt technisch?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) kann von einem Patienten – zuhause oder in der Praxis – erst dann erzeugt werden, wenn dieser über entsprechende elektronische Zertifikate verfügt (z.B. durch einen entsprechenden Personalausweis) oder das Video-Ident-Verfahren durchlaufen werden würde. Die Aufwände hierfür stehen aktuell jedoch in keinem Verhältnis zum Einsatzzweck von mediDOK eForms. Hier muss man sehen, was die Zukunft bringt und welchen Einzug qualifizierte elektronische Signaturen generell in das “normalen” Leben finden.

Kann mediDOK eForms auch für die Patienten-Aufklärung genutzt werden?

Kurz und knapp: natürlich ! Gerade im Bereich der medizinischen Aufklärung geht es nicht alleine um die technischen Eigenschaften einer Unterschrift. Der Aufklärungsprozess als solcher muss dokumentiert und nachvollziehbar sein, sollte ein Patient einmal in einem Gerichtsprozess behaupten, er wäre nicht richtig aufgeklärt worden. Hier spielen unserer Erfahrung nach Aspekte wie die zeitliche Nachvollziehbarkeit des Aufklärungsprozess oder die Individualisierung der Bögen durch Anmerkungen des Arztes eine wichtigere Rolle.

Bzgl. der Aufklärungsinhalte möchten wir auf unsere erfolgreiche Kooperation mit Thieme Compliance verweisen. Innerhalb von mediDOK eForms stehen auch die Inhalte zur Patientenaufklärung von Thieme Compliance zur Verfügung.

Thieme Compliance - Aufklärungsbögen rechtssicher unterschreiben

Kann die Unterschrift in eForms graphologisch ausgewertet werden?

Ja. Wir arbeiten bei mediDOK eForms mit der Fa. ANASOFT zusammen, die über eine langjährige Erfahrung mit digitalen Signaturen hat und u.a. auch mit entsprechenden Gutachterverbänden zusammen arbeitet. Auf Wunsch stellen wir gerne einem Schriftgutachter oder Sachverständigen entsprechende Tools zur Analyse der digitalen Unterschrift in den eForms Dokumenten zur Verfügung.

Resümee

In Bezug auf die Rechtssicherheit von mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten möchten fassen wir zusammen:

  • mediDOK eForms erzeugt sichere PDF-Dokumente mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Stufe 2). Dabei handelt es sich um eine gültige, digitale Unterschrift.
  • Es gibt nur sehr wenige Ausnahme, die explizit eine höhere Stufe, also eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3), bei der Verwendung von digitalen Signaturen vorschreibt. Eine Einverständniserklärung oder eine Aufklärungsbogen im medizinischen Umfeld gehören definitiv nicht dazu.
  • Ob jetzt ein Stift oder Finger verwendet wird, ändert an dieser Situation nicht, beim Stift werden nur mehr Daten gespeichert
  • Für eine „rechtssichere Aufklärung“ gibt es wesentlichere Aspekte, die in einem Arzthaftungsprozess eine Rolle spielen, z.B. Nachvollziehbarkeit, Individualisierung, etc.).
  • Sollte im Rahmen eines Gerichtsprozesses ein Sachverständiger die digitale Unterschrift prüfen wollen, stellen wir gerne entsprechende Tools bereit.

Support-/Helpdesk-Mitarbeiter (m/w/d) (Vollzeit, Remoteanteil möglich)

(nicht mehr aktuell)

Die mediDOK Software Entwicklungsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Herstellern im Bereich Gesundheits-IT in Deutschland. Seit über 25 Jahren vertrauen Anwender und Entscheider in medizinischen Institutionen auf unsere Software-Produkte für Arztpraxis, MVZ, Klinik und Pflege.

Zur Verstärkung unseres Teams wünschen wir uns ein paar nette Kollegen. Daher suchen wir Dich ab sofort als

Mitarbeiter (m/w/d) im technischen Support / Helpdesk (Vollzeit)

Deine Aufgaben:

  • Technische Unterstützung unserer Vertriebspartner und Endkunden (am Telefon / per E-Mail / per Fernwartung) bei Fragen rund um unsere Software-Produkte

Das bringst Du mit:

  • Erfahrungen im technischen Support (1st und/oder 2nd Level)
  • Professionelles Verhalten und freundlicher Umgang am Telefon
  • Gute Allgemein-Kenntnisse im Bereich Windows-Betriebssysteme und Netzwerke
  • Gutes, sicheres Deutsch in Wort und Schrift (99% der Kundenkommunikation erfolgt in Deutsch)
  • Spaß daran, sich permanent weiter zu entwickeln, neue Dinge zu lernen und Probleme zu lösen
  • Idealerweise hast Du für die beschriebene Position bereits praktische Erfahrungen gesammelt, entweder als IT-Support-Mitarbeiter oder Techniker/Fachinformatiker.
  • Kenntnisse in folgenden Bereichen und Technologien sind außerdem von Vorteil:
    • Medizinische Bildarchivierung, Patientenverwaltungssysteme, Dokumentenmanagement, PACS
    • DICOM, GDT, HL7, IHE
    • Microsoft SQL-Server

Wir bieten Dir:

  • Eine flache Hierarchie in einem dynamischen Team
  • Einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz und entsprechende Tools
  • Einen Arbeitsplatz mit viel Kundenkontakt in einer der spannendsten und zukunftssichersten Branchen der Welt
  • Die Möglichkeit Sprachkurse (Deutsch, Englisch) zu besuchen, da Du Teil eines Teams mit Kollegen aus der ganzen Welt bist.

Die Stelle sollte in Vollzeit (mindestens 80%) ausgeübt werden. Ein Remote-Anteil ist – nach einer Einarbeitungsphase im Haus – möglich.

Wenn Du Dich angesprochen fühlst und eine neue Herausforderung suchst, freuen wir uns auf Deine Bewerbung. Bitte sende Deine Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe des möglichen Eintrittstermins sowie Deiner Gehaltsvorstellung an:

mediDOK Software Entwicklungsgesellschaft mbH
z.Hd. Frau Fuchs-Maul
personal@medidok.de

Wenn Du Fragen zur ausgeschriebenen Stelle hast, ruf uns gerne an: 06221-8768-0.

Hinweise zum Datenschutz findest Du in unserem Datenschutzhinweis.

Weitere Stellenangebote: Jobs und Karriere – mediDOK

Neues Patientenportal für mediDOK-Praxen zur Bilddaten- und Befundweitergabe

Die Firma mediDOK präsentiert auf der DMEA 2024 ein neues Patientenportal, über das Praxen und MVZ, in denen die mediDOK-Software zum Einsatz kommt, ihren Patienten Daten online zur Verfügung stellen können.

Die Bilddaten oder Befunde können vom Patienten online betrachtet und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Ähnliche Lösungen sind im Bereich der Radiologie bereits weit verbreitet und haben die klassische Patienten-CD größtenteils ersetzt. Doch neben Röntgen- oder CT-Bildern, die bei den mediDOK-Kunden im DICOM-Format gespeichert sind, können insbesondere auch Dokumente, ausgefüllte Formulare oder unterzeichnete Einverständniserklärungen sowie andere Bilder über das neue Patientenportal bereitgestellt werden.

Der Patient entscheidet dabei jederzeit selbstständig, ob er die Daten beispielsweise seinem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung stellt oder sie dauerhaft in seiner elektronischen Patientenakte (ePA) speichert.

screenshot-neues-patientenportal-fuer-medidok-praxen-zur-bilddaten-und-befundweitergabe-blog-dmea-2024Ein besonderer Service für alle mediDOK-Kunden

Übergibt der Patient seinen Zugriffs-Code einer anderen mediDOK-Praxis (z.B. seinem weiterbehandelnden Hausarzt), kann der Hausarzt die im Patientenportal bereitgestellten Daten direkt in sein mediDOK-System und somit in seine Primärdokumentation übernehmen. Sollte der Hausarzt kein DICOM-fähiges mediDOK System haben (mediDOK PACS), werden die Bilder bei der Übernahme in ein gängiges Bildformat konvertiert.

Besuchen Sie uns auf der DMEA!

Wenn Sie sich gerne live einen ersten Eindruck des neuen Patientenportals machen möchten, laden wir Sie herzlich ein, uns auf der DMEA 2024 zu besuchen. Die DMEA findet vom 9. bis 11. April 2024 in der Messe Berlin statt. Sie finden mediDOK in Halle 6.2 am Stand A-102.

Weitere Informationen finden Sie unter https://dmea.medidok.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

mediDOK eForms auf der DMEA 2024 in Berlin