Rechtssicherheit von digital unterzeichneten Dokumenten mit mediDOK eForms

Wir werden immer wieder gefragt, ob die mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten “rechtssicher” sind oder ob es sich um eine “rechtssichere” Unterschrift handelt. Daher möchten wir mit folgendem Beitrag auf die relevanten Aspekte bei der Beantwortung dieser Frage hinweisen.

Was bedeutet überhaupt “rechtssicher”?

Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Begriff “rechtssicher” nicht weiter in diesem Beitrag verwenden, da der Begriff zu unbestimmt ist. Wir werden eher auf die konkreten Fragestellungen eingehen, die dahinter stecken, also im Wesentlichen ob es sich um eine gültige bzw. rechtsgültige Unterschrift handelt, ob die digitale Unterschrift überhaupt “erlaubt ist”.

EU-Verordnung als Rechtsgrundlage

Den rechtliche Rahmen liefert die EU Verordnung EU 910/2014 (eIDAS Verordnung). Es gibt gemäß dieser eIDAS-Verordnung drei Formen / Stufen der elektronischen Signatur:

  1. die einfache elektronische Signatur,
  2. die fortgeschrittene elektronische Signatur und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Welche Form bzw. Stufe der elektronischen Signatur ist nun rechtsgültig? Die Antwort ist recht einfach: alle drei Stufen sind rechtsgültig! Durch die eIDAS-Verordnung ist gewährleistet, dass elektronische Signaturen in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen sind. Elektronisch signierten Dokumenten darf also nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen. (siehe EU 910/2014, Art. 25 (1))

Welche Stufe gilt für mediDOK eForms?

Mit mediDOK eForms wird eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften des Unterzeichners erstellt. Es handelt sich hierbei um eine fortgeschrittene elektronische Signatur gemäß Art. 26 der EU Verordnung EU 910/2014. Wesentliche Fakturen hierfür sind:

1. Die biometrische Signatur

mediDOK eForms funktioniert am „besten“ auf Geräten, die die Verwendung eines elektronischen Stiftes ermöglich, um die biometrischen Eigenschaften der Unterschrift (Anpressdruck inkl. Druckverlauf, Geschwindigkeit, Winkel etc.) aufzuzeichnen. Von Seiten mediDOK unterstützen und empfehlen wir hier beispielsweise die Tablets „Samsung Galaxy Tab“ mit dem sog „S-Pen“ oder das Apple iPad mit Apple Pen.

Es ist aber ebenfalls möglich, nur einen Finger oder eine Maus für die Unterschrift zu verwenden. Auch hierbei handelt sich dann im Ergebnis um eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften. Man muss dabei aber beachten, dass insgesamt weniger biometrische Eigenschaften aufgezeichnet werden als bei Verwendung eines spezielle Stiftes.

Von Seiten der Gesetzgebung gibt es keine konkreten Vorgaben, welche Daten der Signatur vorhanden sein müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine mit dem Finger oder Maus erzeugte Unterschrift ebenso rechtsgültig wie eine Unterschrift, die mit einem biometrischen Stift erzeugt wurde. Die mit einem biometrischen Stift erzeugte Unterschrift enthält nur „mehr“ Daten. Der Unterzeichner kann in allen Fällen, wie bei einer Unterschrift auf Papier, durch Analyse der Unterschrift identifiziert werden.

Die Aufzeichnung der biometrischen Eigenschaften der Unterschrift erfolgt mit mediDOK eForms gemäß des ISO/IEC 19794-7:2021(E) Standards

2. Integrität des unterzeichneten PDF-Dokuments

Das mit mediDOK eForms unterschriebene Dokument wird als PDF gespeichert. Das PDF ist kompatibel mit ISO 32000-1:2008, das bedeutet, dass es mit allen PDF-Viewern angezeigt werden kann. Bzgl. der Integrität des erzeugten PDFs lässt sich festhalten

  • Die Unterschrift ist untrennbar, eindeutig und unbestreitbar mit dem finalen PDF verbunden.
  • Die Integrität des Dokuments wird durch Einfügen eines digitalen Zertifikats je handschriftlich erzeugter elektronischer Signatur sichergestellt.
  • Alle signierten Dokumente (PDF) werden AES-256 verschlüsselt.

Etwaige nachträglich vorgenommene Änderungen können so sofort erkannt werden.

Ort der Unterschrift (optional)

Zusätzlich ist es mit mediDOK eForms möglich, wenn der Kunde (Arztpraxis, MVZ etc.) zustimmt, die GPS-Koordinaten des Orts, an dem sich das Tablet während der Unterzeichnung befunden hat, ebenfalls zu speichern. Diese Funktionalität ist standardmäßig inaktiv, kann aber auf Wunsch aktiviert werden.

Ergebnis

Mit mediDOK eForms unterschriebene Dokumente enthalten eine gültige Unterschrift des Patienten. Diese entspricht der eIDAS Stufe 2, ist somit eine “fortgeschrittene elektronische Signatur” gemäß der EU-Verordnung.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind:

1. Gibt es bestimmte Anwendungsbereiche, die eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) voraussetzen?

Hierzu findet man z.B. in vergleichbaren Beiträgen zu Thema Hinweise, dass beispielsweise zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG) die qualifizierte elektronische Signatur die einzige zulässige Art der digitalen Signatur ist. Für diese Vertragsarten wäre mediDOK eForms also rechtlich nicht zulässig.

2. Was bedeutet “Stufe” 3 überhaupt technisch?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) kann von einem Patienten – zuhause oder in der Praxis – erst dann erzeugt werden, wenn dieser über entsprechende elektronische Zertifikate verfügt (z.B. durch einen entsprechenden Personalausweis) oder das Video-Ident-Verfahren durchlaufen werden würde. Die Aufwände hierfür stehen aktuell jedoch in keinem Verhältnis zum Einsatzzweck von mediDOK eForms. Hier muss man sehen, was die Zukunft bringt und welchen Einzug qualifizierte elektronische Signaturen generell in das “normalen” Leben finden.

Kann mediDOK eForms auch für die Patienten-Aufklärung genutzt werden?

Kurz und knapp: natürlich ! Gerade im Bereich der medizinischen Aufklärung geht es nicht alleine um die technischen Eigenschaften einer Unterschrift. Der Aufklärungsprozess als solcher muss dokumentiert und nachvollziehbar sein, sollte ein Patient einmal in einem Gerichtsprozess behaupten, er wäre nicht richtig aufgeklärt worden. Hier spielen unserer Erfahrung nach Aspekte wie die zeitliche Nachvollziehbarkeit des Aufklärungsprozess oder die Individualisierung der Bögen durch Anmerkungen des Arztes eine wichtigere Rolle.

Bzgl. der Aufklärungsinhalte möchten wir auf unsere erfolgreiche Kooperation mit Thieme Compliance verweisen. Innerhalb von mediDOK eForms stehen auch die Inhalte zur Patientenaufklärung von Thieme Compliance zur Verfügung.

Thieme Compliance - Aufklärungsbögen rechtssicher unterschreiben

Kann die Unterschrift in eForms graphologisch ausgewertet werden?

Ja. Wir arbeiten bei mediDOK eForms mit der Fa. ANASOFT zusammen, die über eine langjährige Erfahrung mit digitalen Signaturen hat und u.a. auch mit entsprechenden Gutachterverbänden zusammen arbeitet. Auf Wunsch stellen wir gerne einem Schriftgutachter oder Sachverständigen entsprechende Tools zur Analyse der digitalen Unterschrift in den eForms Dokumenten zur Verfügung.

Resümee

In Bezug auf die Rechtssicherheit von mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten möchten fassen wir zusammen:

  • mediDOK eForms erzeugt sichere PDF-Dokumente mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Stufe 2). Dabei handelt es sich um eine gültige, digitale Unterschrift.
  • Es gibt nur sehr wenige Ausnahme, die explizit eine höhere Stufe, also eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3), bei der Verwendung von digitalen Signaturen vorschreibt. Eine Einverständniserklärung oder eine Aufklärungsbogen im medizinischen Umfeld gehören definitiv nicht dazu.
  • Ob jetzt ein Stift oder Finger verwendet wird, ändert an dieser Situation nicht, beim Stift werden nur mehr Daten gespeichert
  • Für eine „rechtssichere Aufklärung“ gibt es wesentlichere Aspekte, die in einem Arzthaftungsprozess eine Rolle spielen, z.B. Nachvollziehbarkeit, Individualisierung, etc.).
  • Sollte im Rahmen eines Gerichtsprozesses ein Sachverständiger die digitale Unterschrift prüfen wollen, stellen wir gerne entsprechende Tools bereit.

Neues Patientenportal für mediDOK-Praxen zur Bilddaten- und Befundweitergabe

Die Firma mediDOK präsentiert auf der DMEA 2024 ein neues Patientenportal, über das Praxen und MVZ, in denen die mediDOK-Software zum Einsatz kommt, ihren Patienten Daten online zur Verfügung stellen können.

Die Bilddaten oder Befunde können vom Patienten online betrachtet und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Ähnliche Lösungen sind im Bereich der Radiologie bereits weit verbreitet und haben die klassische Patienten-CD größtenteils ersetzt. Doch neben Röntgen- oder CT-Bildern, die bei den mediDOK-Kunden im DICOM-Format gespeichert sind, können insbesondere auch Dokumente, ausgefüllte Formulare oder unterzeichnete Einverständniserklärungen sowie andere Bilder über das neue Patientenportal bereitgestellt werden.

Der Patient entscheidet dabei jederzeit selbstständig, ob er die Daten beispielsweise seinem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung stellt oder sie dauerhaft in seiner elektronischen Patientenakte (ePA) speichert.

screenshot-neues-patientenportal-fuer-medidok-praxen-zur-bilddaten-und-befundweitergabe-blog-dmea-2024Ein besonderer Service für alle mediDOK-Kunden

Übergibt der Patient seinen Zugriffs-Code einer anderen mediDOK-Praxis (z.B. seinem weiterbehandelnden Hausarzt), kann der Hausarzt die im Patientenportal bereitgestellten Daten direkt in sein mediDOK-System und somit in seine Primärdokumentation übernehmen. Sollte der Hausarzt kein DICOM-fähiges mediDOK System haben (mediDOK PACS), werden die Bilder bei der Übernahme in ein gängiges Bildformat konvertiert.

Besuchen Sie uns auf der DMEA!

Wenn Sie sich gerne live einen ersten Eindruck des neuen Patientenportals machen möchten, laden wir Sie herzlich ein, uns auf der DMEA 2024 zu besuchen. Die DMEA findet vom 9. bis 11. April 2024 in der Messe Berlin statt. Sie finden mediDOK in Halle 6.2 am Stand A-102.

Weitere Informationen finden Sie unter https://dmea.medidok.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

mediDOK eForms auf der DMEA 2024 in Berlin

mediDOK eForms: Mehr als 35.000 Patienten im Monat nutzen die digitalen Formulare

Wachsende Nutzerzahlen bei mediDOK eForms / Neuigkeiten zur DMEA 2024

Mit mediDOK eForms können Formulare der Arztpraxis ganz einfach digital auf einem Tablet ausgefüllt, signiert und archiviert werden. Seit Einführung von eForms Mitte 2020 wächst die Anwenderzahl kontinuierlich. Zuletzt nutzten monatlich mehr als 35.000 Patienten in den Praxen und MVZs die Lösung.

Jetzt kennenlernen!

Wir nehmen diese freudige Entwicklung zum Anlass, um den Besuchern auf der kommenden DMEA 2024 an allen Demo-Stationen die Möglichkeit zu geben, eForms mit allen Features am Tablet zu testen und kennenzulernen, allem voran das Ausfüllen und Unterzeichnen von

1) praxiseigenen Formularen, z.B. Einverständniserklärungen, Anamnesebögen,
2) Aufklärungsbögen von Thieme Compliance und
3) Fragebögen mit Scores, z.B. CAT oder Patientenfragebogen PHQ-9,
4) Dokumenten aus dem PVS.

Sowie 5) die Übermittlung von Formulardaten in das Praxisverwaltungssystem.

Kompatibel mit verschiedenen Tablets und Archiv-Systemen

eForms ist sowohl mit Android- als auch mit iOS-Tablets kompatibel. Neben der sicheren Speicherung der Dokumente und Daten im mediDOK Archiv ist auch die Übertragung der ausgefüllten und digital signierten Formulare in Drittanwendungen möglich. So kann mediDOK eForms auch in Kombination mit anderen Archivsystemen genutzt werden.

Besuchen Sie uns auf der DMEA!

Besuchen Sie mediDOK vom 9. bis 11. April 2024 auf der DMEA in der Messe Berlin, um eForms ausführlich und unverbindlich zu testen. Sie finden uns in Halle 6.2 am Stand A-102. Weitere Informationen finden Sie unter https://dmea.medidok.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Weitere Infos zu eForms finden Sie hier.

 

mediDOK eForms auf der DMEA 2024 in Berlin

Update mediDOK 2.5.14.3005 verfügbar

Die Version 2.5.14.3005 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung. Neben verschiedenen Fehlerbehebungen beinhaltet diese neue Version auch Verbesserungen für die parametrisierte Installation und die Protokollierung.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen.

Wie kommen Sie als Kunde an die neueste Version?

Kunden mit der Version 2.5 können  das Update nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK-Partner auch automatisch über das Internet einspielen lassen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Bereitstellung dieser neuen Version als “Online-Update” innerhalb der mediDOK-Software erst einige Tage nach der Veröffentlichung der jeweiligen Version erfolgt.

Update mediDOK 2.5.14.2007 verfügbar

Die Version 2.5.14.2007 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Ab Version 2.5.8 (und höher) kann mediDOK nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.

Update mediDOK 2.5.14.1009 verfügbar

Die Version 2.5.14.1009 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Ab Version 2.5.8 (und höher) kann mediDOK nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.