Wohin mit den eArztbriefen? – Folge 2: eArztbrief-Import direkt vom Praxis-Server

mediDOK 2.5 erlaubt ab sofort den eArztbrief-Import direkt vom Praxis-Server

 

Immer mehr Praxen und MVZs nutzen den eArztbrief-Versand über KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Sie tauschen auf diesem Weg Briefe sicher über die TI (Telematik-Infrastruktur) mit anderen Leistungserbringern aus. So entstehen auf beiden Seiten (Versender und Empfänger) immer mehr digital signierte elektronische Dokumente, die patientenbezogen archiviert werden müssen.

In Folge 1 unserer Serie „Wohin mit den eArztbriefen“ berichteten wir bereits über die eArztbrief-Integration mit S3 und GUSClient. Doch auch für mediDOK-Anwender, die nicht S3 und den GUSClient nutzen, gibt es eine Lösung: den eArztbrief-Import direkt vom Praxis-Server.

Neue Funktionen in mediDOK 2.5

Die aktuelle Version 2.5.14 des mediDOK Bild- und Dokumentenarchivs bietet ab sofort einen Import und eine (teil-) automatisierte Archivierung Ihrer eArztbriefe vom Praxis-Server direkt beim Patienten. So ist sichergestellt, dass alle eArztbriefe zusammen mit den anderen Dokumenten und Bildern des Patienten in der mediDOK Archivlösung sicher aufbewahrt werden. Sie als Anwender behalten immer den Überblick über alle relevanten Dokumente – und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um ein gescanntes Papierdokument, ein elektronisches Fax, einen neuen digitalen eArztbrief oder um Bilder vom Ultraschall oder Röntgen handelt.

So funktioniert’s:
  1. Klicken Sie in mediDOK auf den neuen Knopf „eArztbrief Verzeichnis“. Anschließend sehen Sie eine Liste der eingegangenen eArztbriefe. Sollten in der Praxis verschiedene Empfänger existieren, können Sie einfach zwischen den Empfänger-Postfächern umschalten.
  2. In der Liste sehen Sie nun je eArztbrief Informationen zum Patienten, Ersteller, Datum und Dokumententyp. Auf Wunsch öffnet sich eine komfortable Lese-Vorschau des Dokument, die auch das Lesen von mehrseitigen Dokumenten erlaubt.
  3. Bei der Speicherung eines eArztbriefs wird automatisch der entsprechende Patient im Archiv gesucht. Sollte der Patient nicht bekannt sein, kann der Patient angelegt werden. Diesen können Sie dann später mit den Daten aus dem Patientenverwaltungssystem (PVS) abgleichen.
  4. Zusätzlich sehen Sie einen Vorschlag für den Dokumentennamen (z.B. „Konsilbericht vom 22.09.2022“), das Datum sowie den Ersteller des Briefes (Einweiser).
  5. Sie können als Anwender die Vorschläge ändern oder auf einem Klick einfach bestätigen – schon wird das Dokument zum Patienten entsprechend archiviert.
  6. Im Hintergrund wird für das Dokument ein Eintrag in der elektronischen Karteikarte des Patienten im PVS* erzeugt, über den das Dokument später wieder aufgerufen werden kann.

Die folgende Aufzeichnung zeigt die Zuordnung der eArztbriefe innerhalb von mediDOK:

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Voraussetzungen

Der neue eArztbrief Verzeichnis-Import steht in allen mediDOK Produktvarianten (SCAN STARTER, SCAN, BASIS PLUS etc.) ab Version 2.5.14 zur Verfügung. Damit die Nutzung möglich ist, müssen die eArztbriefe vom PVS oder der KIM-Kommunikationssoftware auf dem Praxisserver in einer Verzeichnisstruktur abgelegt sein.

Sie haben Fragen oder wir haben Ihr Interesse geweckt?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, ob die Funktion mit Ihrem PVS genutzt werden kann, an Ihren mediDOK- bzw. PVS-Betreuer. Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular anschreiben.


Lesen Sie auch:

Wohin mit den eArztbriefen? Folge 1: eArztbrief-Integration mit S3 und GUSClient

Wohin mit den eArztbriefen? Folge 3: Vorteile für Arzt und Praxispersonal

 

* Funktionalität abhängig vom eingesetzten PVS.

Update mediDOK 2.5.13.3007 verfügbar

Die Version 2.5.13.3007 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Ab Version 2.5.8 (und höher) kann mediDOK nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.

Update mediDOK 2.5.13.1003 verfügbar

Die Version 2.5.13.1003 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Ab Version 2.5.8 (und höher) kann mediDOK nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.

mediDOK eForms jetzt mit Aufklärungsinhalten von Thieme Compliance

Ambulante Gesundheitseinrichtungen können mit mediDOK eForms den kompletten Anamnese-, Aufklärungs- und Dokumentationsprozess bis hin zu Unterschrift und Archivierung digital abbilden. Künftig stehen ihnen innerhalb der Software auch die Inhalte zur Patientenaufklärung von Thieme Compliance zur Verfügung. Patient*innen können die Aufklärungsformulare digital ausfüllen und unterschreiben – am Tablet vor Ort in der Praxis oder vorab zu Hause am eigenen Endgerät.

Arztpraxen und MVZ nutzen die Software mediDOK eForms bisher, um praxiseigene Formulare wie Datenschutzerklärungen, Erfassungs- oder Anamnesebögen von Patient*innen digital auf einem Tablet ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Die Archivierung erfolgt per Knopfdruck. Patient*innen haben auch die Möglichkeit, sämtliche Dokumente vorab zu Hause an ihrem eigenen Endgerät ohne Zeitdruck und zum Beispiel mit Unterstützung Angehöriger auszufüllen.

mediDOK und Thieme Compliance haben nun eine Kooperation geschlossen. In diesem Rahmen können die Anwender*innen von mediDOK eForms zusätzlich auf das gesamte Bogensortiment von Thieme Compliance zugreifen, Patient*innen Aufklärungsbögen zuweisen und die Anamnesefragen mobil in der mediDOK eForms App ausfüllen lassen. Die praxiseigenen Formulare werden damit um die professionellen und bewährten Aufklärungsinhalte von Thieme Compliance erweitert und die Digitalisierung des Aufklärungsprozesses vervollständigt

Die Lösung, die in diesem Jahr auf der DMEA zum ersten Mal vorgestellt wird, funktioniert sehr einfach: die Anwendenden stellen direkt aus dem Praxisverwaltungssystem die Dokumente, die Patient*innen ausfüllen und unterschreiben sollen, zusammen. Dabei können sie nicht nur die praxiseigenen Formulare auswählen, sondern auch auf die entsprechenden Bögen von Thieme zugreifen. Alles zusammen wird dann auf das Tablet geschickt, an dem Patient*innen mit mediDOK eForms die Dokumente digital ausfüllen. Die vorab sorgfältig zusammengestellten Daten werden mit dem Speichern automatisch in das Praxisinformationssystem übergeben und stehen somit frühzeitig im Behandlungsprozess zur Verfügung. Damit sind Patient*innen und Ärzt*innen optimal auf das persönliche Aufklärungsgespräch vorbereitet, bei dem nun gezielter auf individuelle Aspekte eingegangen werden kann. Anschließend werden die Dokumente biometrisch signiert, als PDF digital und medienbruchfrei in der mediDOK Software sicher archiviert und relevante Informationen nahtlos an das Praxisverwaltungssystem weitergegeben.

Rainer Svojanovsky, Geschäftsführer bei mediDOK, erklärt dazu: „Es gibt immer wieder Anfragen von unseren Kunden, die einzelne Thieme Aufklärungsbögen für bestimmte Eingriffe nutzen und diese gerne – wie alle anderen Formulare der Praxis auch – mit mediDOK eForms auf dem Tablet ausfüllen lassen wollen. Hierfür mussten wir bisher auf die eigenen Lösungen von Thieme verweisen, was für den Patienten bedeutet hätte, mehrere Apps zu verwenden. Wir freuen uns sehr, dass wir durch die Kooperation mit Thieme Compliance unseren Kund*innen aus dem ambulanten Sektor nun eine einheitliche Lösung bereitstellen können, die praxiseigene Formulare und Thieme Aufklärungsbögen vereint.“

„Mit der Integration unserer Inhalte ermöglichen wir unseren gemeinsamen Kunden eine komfortable Möglichkeit, den Aufklärungsprozess zu digitalisieren. Dies untermauert die langjährige und gute Partnerschaft unserer Unternehmen.“ erklärt Alexander Wahl, Director Partnermanagement & Business Development bei Thieme Compliance.

Die Lösung wird auf der DMEA, die vom 26. – 28. April 2022 in Berlin stattfindet, am Stand von mediDOK in Halle 2.2, Stand E-103 vorgestellt.

 


Sie möchten mediDOK auf der DMEA besuchen? Hier finden Sie weitere Informationen!

dmea 2022


Download der Pressemitteilung 25. April 2022 (PDF)

Download der Pressemitteilung vom 25. April 2022 (Bild und Text)

Update mediDOK 2.5.13.31 verfügbar

Die Version 2.5.13.31 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Ab Version 2.5.8 (und höher) kann mediDOK nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.

Update mediDOK 2.5.12.23 verfügbar

Die Version 2.5.12.23 steht unseren Kunden und Vertriebspartnern ab sofort zur Installation zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Die Version 2.5.8 (und höher) kann nicht mehr unter Windows 7 installiert werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Updates bestehender Installationen.

Kunden wenden Sich bitte an ihren Vertriebspartner, um sich bezüglich dieser neuen Version beraten zu lassen. Kunden mit der Version 2.5 können nach Rücksprache mit Ihrem mediDOK Partner das Update auch über das Internet automatisch einspielen.