Rechtssicherheit von digital unterzeichneten Dokumenten mit mediDOK eForms

Wir werden immer wieder gefragt, ob die mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten „rechtssicher“ sind oder ob es sich um eine „rechtssichere“ Unterschrift handelt. Daher möchten wir mit folgendem Beitrag auf die relevanten Aspekte bei der Beantwortung dieser Frage hinweisen.

Was bedeutet überhaupt „rechtssicher“?

Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Begriff „rechtssicher“ nicht weiter in diesem Beitrag verwenden, da der Begriff zu unbestimmt ist. Wir werden eher auf die konkreten Fragestellungen eingehen, die dahinter stecken, also im Wesentlichen ob es sich um eine gültige bzw. rechtsgültige Unterschrift handelt, ob die digitale Unterschrift überhaupt „erlaubt ist“.

EU-Verordnung als Rechtsgrundlage

Den rechtliche Rahmen liefert die EU Verordnung EU 910/2014 (eIDAS Verordnung). Es gibt gemäß dieser eIDAS-Verordnung drei Formen / Stufen der elektronischen Signatur:

  1. die einfache elektronische Signatur,
  2. die fortgeschrittene elektronische Signatur und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Welche Form bzw. Stufe der elektronischen Signatur ist nun rechtsgültig? Die Antwort ist recht einfach: alle drei Stufen sind rechtsgültig! Durch die eIDAS-Verordnung ist gewährleistet, dass elektronische Signaturen in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen sind. Elektronisch signierten Dokumenten darf also nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen. (siehe EU 910/2014, Art. 25 (1))

Welche Stufe gilt für mediDOK eForms?

Mit mediDOK eForms wird eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften des Unterzeichners erstellt. Es handelt sich hierbei um eine fortgeschrittene elektronische Signatur gemäß Art. 26 der EU Verordnung EU 910/2014. Wesentliche Fakturen hierfür sind:

1. Die biometrische Signatur

mediDOK eForms funktioniert am „besten“ auf Geräten, die die Verwendung eines elektronischen Stiftes ermöglich, um die biometrischen Eigenschaften der Unterschrift (Anpressdruck inkl. Druckverlauf, Geschwindigkeit, Winkel etc.) aufzuzeichnen. Von Seiten mediDOK unterstützen und empfehlen wir hier beispielsweise die Tablets „Samsung Galaxy Tab“ mit dem sog „S-Pen“ oder das Apple iPad mit Apple Pen.

Es ist aber ebenfalls möglich, nur einen Finger oder eine Maus für die Unterschrift zu verwenden. Auch hierbei handelt sich dann im Ergebnis um eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften. Man muss dabei aber beachten, dass insgesamt weniger biometrische Eigenschaften aufgezeichnet werden als bei Verwendung eines spezielle Stiftes.

Von Seiten der Gesetzgebung gibt es keine konkreten Vorgaben, welche Daten der Signatur vorhanden sein müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine mit dem Finger oder Maus erzeugte Unterschrift ebenso rechtsgültig wie eine Unterschrift, die mit einem biometrischen Stift erzeugt wurde. Die mit einem biometrischen Stift erzeugte Unterschrift enthält nur „mehr“ Daten. Der Unterzeichner kann in allen Fällen, wie bei einer Unterschrift auf Papier, durch Analyse der Unterschrift identifiziert werden.

Die Aufzeichnung der biometrischen Eigenschaften der Unterschrift erfolgt mit mediDOK eForms gemäß des ISO/IEC 19794-7:2021(E) Standards

2. Integrität des unterzeichneten PDF-Dokuments

Das mit mediDOK eForms unterschriebene Dokument wird als PDF gespeichert. Das PDF ist kompatibel mit ISO 32000-1:2008, das bedeutet, dass es mit allen PDF-Viewern angezeigt werden kann. Bzgl. der Integrität des erzeugten PDFs lässt sich festhalten

  • Die Unterschrift ist untrennbar, eindeutig und unbestreitbar mit dem finalen PDF verbunden.
  • Die Integrität des Dokuments wird durch Einfügen eines digitalen Zertifikats je handschriftlich erzeugter elektronischer Signatur sichergestellt.
  • Alle signierten Dokumente (PDF) werden AES-256 verschlüsselt.

Etwaige nachträglich vorgenommene Änderungen können so sofort erkannt werden.

Ort der Unterschrift (optional)

Zusätzlich ist es mit mediDOK eForms möglich, wenn der Kunde (Arztpraxis, MVZ etc.) zustimmt, die GPS-Koordinaten des Orts, an dem sich das Tablet während der Unterzeichnung befunden hat, ebenfalls zu speichern. Diese Funktionalität ist standardmäßig inaktiv, kann aber auf Wunsch aktiviert werden.

Ergebnis

Mit mediDOK eForms unterschriebene Dokumente enthalten eine gültige Unterschrift des Patienten. Diese entspricht der eIDAS Stufe 2, ist somit eine „fortgeschrittene elektronische Signatur“ gemäß der EU-Verordnung.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind:

1. Gibt es bestimmte Anwendungsbereiche, die eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) voraussetzen?

Hierzu findet man z.B. in vergleichbaren Beiträgen zu Thema Hinweise, dass beispielsweise zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG) die qualifizierte elektronische Signatur die einzige zulässige Art der digitalen Signatur ist. Für diese Vertragsarten wäre mediDOK eForms also rechtlich nicht zulässig.

2. Was bedeutet „Stufe“ 3 überhaupt technisch?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3) kann von einem Patienten – zuhause oder in der Praxis – erst dann erzeugt werden, wenn dieser über entsprechende elektronische Zertifikate verfügt (z.B. durch einen entsprechenden Personalausweis) oder das Video-Ident-Verfahren durchlaufen werden würde. Die Aufwände hierfür stehen aktuell jedoch in keinem Verhältnis zum Einsatzzweck von mediDOK eForms. Hier muss man sehen, was die Zukunft bringt und welchen Einzug qualifizierte elektronische Signaturen generell in das „normalen“ Leben finden.

Kann mediDOK eForms auch für die Patienten-Aufklärung genutzt werden?

Kurz und knapp: natürlich ! Gerade im Bereich der medizinischen Aufklärung geht es nicht alleine um die technischen Eigenschaften einer Unterschrift. Der Aufklärungsprozess als solcher muss dokumentiert und nachvollziehbar sein, sollte ein Patient einmal in einem Gerichtsprozess behaupten, er wäre nicht richtig aufgeklärt worden. Hier spielen unserer Erfahrung nach Aspekte wie die zeitliche Nachvollziehbarkeit des Aufklärungsprozess oder die Individualisierung der Bögen durch Anmerkungen des Arztes eine wichtigere Rolle.

Bzgl. der Aufklärungsinhalte möchten wir auf unsere erfolgreiche Kooperation mit Thieme Compliance verweisen. Innerhalb von mediDOK eForms stehen auch die Inhalte zur Patientenaufklärung von Thieme Compliance zur Verfügung.

Thieme Compliance - Aufklärungsbögen rechtssicher unterschreiben

Kann die Unterschrift in eForms graphologisch ausgewertet werden?

Ja. Wir arbeiten bei mediDOK eForms mit der Fa. ANASOFT zusammen, die über eine langjährige Erfahrung mit digitalen Signaturen hat und u.a. auch mit entsprechenden Gutachterverbänden zusammen arbeitet. Auf Wunsch stellen wir gerne einem Schriftgutachter oder Sachverständigen entsprechende Tools zur Analyse der digitalen Unterschrift in den eForms Dokumenten zur Verfügung.

Resümee

In Bezug auf die Rechtssicherheit von mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten möchten fassen wir zusammen:

  • mediDOK eForms erzeugt sichere PDF-Dokumente mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Stufe 2). Dabei handelt es sich um eine gültige, digitale Unterschrift.
  • Es gibt nur sehr wenige Ausnahme, die explizit eine höhere Stufe, also eine qualifizierte elektronische Signatur (Stufe 3), bei der Verwendung von digitalen Signaturen vorschreibt. Eine Einverständniserklärung oder eine Aufklärungsbogen im medizinischen Umfeld gehören definitiv nicht dazu.
  • Ob jetzt ein Stift oder Finger verwendet wird, ändert an dieser Situation nicht, beim Stift werden nur mehr Daten gespeichert
  • Für eine „rechtssichere Aufklärung“ gibt es wesentlichere Aspekte, die in einem Arzthaftungsprozess eine Rolle spielen, z.B. Nachvollziehbarkeit, Individualisierung, etc.).
  • Sollte im Rahmen eines Gerichtsprozesses ein Sachverständiger die digitale Unterschrift prüfen wollen, stellen wir gerne entsprechende Tools bereit.

Neues Patientenportal für mediDOK-Praxen zur Bilddaten- und Befundweitergabe

Die Firma mediDOK präsentiert auf der DMEA 2024 ein neues Patientenportal, über das Praxen und MVZ, in denen die mediDOK-Software zum Einsatz kommt, ihren Patienten Daten online zur Verfügung stellen können.

Die Bilddaten oder Befunde können vom Patienten online betrachtet und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Ähnliche Lösungen sind im Bereich der Radiologie bereits weit verbreitet und haben die klassische Patienten-CD größtenteils ersetzt. Doch neben Röntgen- oder CT-Bildern, die bei den mediDOK-Kunden im DICOM-Format gespeichert sind, können insbesondere auch Dokumente, ausgefüllte Formulare oder unterzeichnete Einverständniserklärungen sowie andere Bilder über das neue Patientenportal bereitgestellt werden.

Der Patient entscheidet dabei jederzeit selbstständig, ob er die Daten beispielsweise seinem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung stellt oder sie dauerhaft in seiner elektronischen Patientenakte (ePA) speichert.

screenshot-neues-patientenportal-fuer-medidok-praxen-zur-bilddaten-und-befundweitergabe-blog-dmea-2024Ein besonderer Service für alle mediDOK-Kunden

Übergibt der Patient seinen Zugriffs-Code einer anderen mediDOK-Praxis (z.B. seinem weiterbehandelnden Hausarzt), kann der Hausarzt die im Patientenportal bereitgestellten Daten direkt in sein mediDOK-System und somit in seine Primärdokumentation übernehmen. Sollte der Hausarzt kein DICOM-fähiges mediDOK System haben (mediDOK PACS), werden die Bilder bei der Übernahme in ein gängiges Bildformat konvertiert.

Besuchen Sie uns auf der DMEA!

Wenn Sie sich gerne live einen ersten Eindruck des neuen Patientenportals machen möchten, laden wir Sie herzlich ein, uns auf der DMEA 2024 zu besuchen. Die DMEA findet vom 9. bis 11. April 2024 in der Messe Berlin statt. Sie finden mediDOK in Halle 6.2 am Stand A-102.

Weitere Informationen finden Sie unter https://dmea.medidok.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

mediDOK eForms auf der DMEA 2024 in Berlin

mediDOK eForms: Mehr als 35.000 Patienten im Monat nutzen die digitalen Formulare

Wachsende Nutzerzahlen bei mediDOK eForms / Neuigkeiten zur DMEA 2024

Mit mediDOK eForms können Formulare der Arztpraxis ganz einfach digital auf einem Tablet ausgefüllt, signiert und archiviert werden. Seit Einführung von eForms Mitte 2020 wächst die Anwenderzahl kontinuierlich. Zuletzt nutzten monatlich mehr als 35.000 Patienten in den Praxen und MVZs die Lösung.

Jetzt kennenlernen!

Wir nehmen diese freudige Entwicklung zum Anlass, um den Besuchern auf der kommenden DMEA 2024 an allen Demo-Stationen die Möglichkeit zu geben, eForms mit allen Features am Tablet zu testen und kennenzulernen, allem voran das Ausfüllen und Unterzeichnen von

1) praxiseigenen Formularen, z.B. Einverständniserklärungen, Anamnesebögen,
2) Aufklärungsbögen von Thieme Compliance und
3) Fragebögen mit Scores, z.B. CAT oder Patientenfragebogen PHQ-9,
4) Dokumenten aus dem PVS.

Sowie 5) die Übermittlung von Formulardaten in das Praxisverwaltungssystem.

Kompatibel mit verschiedenen Tablets und Archiv-Systemen

eForms ist sowohl mit Android- als auch mit iOS-Tablets kompatibel. Neben der sicheren Speicherung der Dokumente und Daten im mediDOK Archiv ist auch die Übertragung der ausgefüllten und digital signierten Formulare in Drittanwendungen möglich. So kann mediDOK eForms auch in Kombination mit anderen Archivsystemen genutzt werden.

Besuchen Sie uns auf der DMEA!

Besuchen Sie mediDOK vom 9. bis 11. April 2024 auf der DMEA in der Messe Berlin, um eForms ausführlich und unverbindlich zu testen. Sie finden uns in Halle 6.2 am Stand A-102. Weitere Informationen finden Sie unter https://dmea.medidok.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Weitere Infos zu eForms finden Sie hier.

 

mediDOK eForms auf der DMEA 2024 in Berlin

Datenaustausch zwischen ePA, S3 Praxissoftware und mediDOK Archiv

Einfachster Datenaustausch für Bilder und Dokumente zwischen ePA und Primärdokumentation – mit S3 Praxiscomputer und mediDOK

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist auf dem Vormarsch! Erste Patienten kommen bereits zu ihrem Arzt in die Praxis und verfügen über Daten in ihrer Patientenakte. Diese möchten sie mit dem Arzt teilen. Oder sie bitten darum, dass beispielsweise Röntgenbilder oder andere Untersuchungsberichte, die beim Arzt in der Primärdokumentation vorliegen, in die ePA übertragen werden. Und nun?

Die Firmen S3 Praxiscomputer und mediDOK haben jetzt für ihre Anwender durch eine zeitgemäße Archiv-Integration eine einfach zu bedienende und voll integrierte Lösung geschaffen: Wenn ein Anwender innerhalb des S3 Praxisprogramms auf die ePA eines Patienten zugreift, kann er Dokumente und Bilder, die in der ePA gespeichert sind, direkt in sein mediDOK Archiv ablegen. Dort sind sie sicher archiviert und – wie alle anderen mediDOK-Daten auch – direkt aus der elektronischen Karteikarte des Patientenverwaltungssystems S3 aufrufbar. Gleichzeitig können Dokumente und Bilder, die im mediDOK Archiv der Praxis vorliegen, sehr einfach per Drag & Drop in die ePA des Patienten hochgeladen werden. Komfortabler geht es nicht!

Nahtlose Integration in S3

S3 verwaltet auch den Zugriff auf die ePA des Patienten. Alle Funktionen sind voll in den ePA-Client und damit in die Programmoberfläche von S3 integriert. Ein Aufruf der mediDOK Anwendung, um Daten beispielsweise manuell zu exportieren, ist nicht notwendig.

Voraussetzungen

Die neue Archiv-Integration steht den S3 Kunden ab Herbst 2023 zur Verfügung. Seitens mediDOK wird die Version 2.5.14 oder höher benötigt.

Interesse geweckt?

Bitte wenden Sie sich an Ihren mediDOK oder S3-Ansprechpartner oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

 

Der ePA Client im S3 Praxisprogramm

Links sieht der Anwender den Inhalt der ePA des Patienten, rechts hat er verschiedene Bereiche seiner Primärdokumentation im direkten Zugriff.

 

Upload in die ePA des Patienten

Der Anwender kann auf die Daten im mediDOK Archiv zugreifen und diese per Drag & Drop in die ePA des Patienten einfügen.

 

Daten aus der ePA können direkt ins mediDOK Archiv übernommen werden

Auch die Übernahme von Daten aus der ePA (beispielsweise Dokumente oder Bilder) in das mediDOK Archiv der Praxis ist kein Problem. Die gewünschten Elemente können einfach per Drag & Drop ins mediDOK übernommen werden.

Über S3

Die S3 Praxiscomputer GmbH entwickelt und vertreibt die Praxis-Software S3 Windows und produziert den Kommunikationsrouter GUSbox für niedergelassene Ärzte. S3 Praxiscomputer steht als Unternehmen der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH in einem starken Verbund, welcher rund 8.000 Ärzte und Zahnärzte in Deutschland betreut. S3 Praxiscomputer betreut heute mit rund 30 Mitarbeitern einen Kundenstamm von über 2000 Arztpraxen und Kliniken. Entwickelt wurde S3 Windows mit Microsoft© Visual Basic und VisualC++ mit der SQL Datenbank Pervasive SQL. Das vielseitige und leistungsstarke Arztinformationssystem S3 Windows unterstützt die führenden Betriebssysteme und kann damit von der Einzelpraxis bis zum medizinischen Versorgungszentrum skalierbar alle Praxisformen abdecken.

Weitere Informationen: S3 Praxiscomputer und DGN GUSbox – S3 Praxiscomputer

S3 Logo

Über mediDOK

Die mediDOK Software Entwicklungsgesellschaft mbH gehört im Bereich der ambulanten Versorgung zu den führenden Gesundheits-IT-Herstellern in Deutschland. Seit über 20 Jahren vertrauen Anwender und Entscheider in medizinischen Institutionen auf unsere Software-Produkte für Arztpraxis, MVZ, Klinik und Pflege. Mit über 14.000 verkauften Systemen zählt das mediDOK Bild- und Dokumentenarchiv zu den führenden Softwarelösungen im Bereich der niedergelassenen Ärzte, Ambulanzen und MVZs.

 

Beliebige Dokumente auf dem eForms-Tablet unterschreiben

Dokumente im Praxisverwaltungssystem individuell erstellen und vom Patienten digital unterschreiben lassen? Mit mediDOK eForms ab sofort kein Problem!

Stellen Sie sich vor, Sie erstellen in Ihrer Praxis im Patientenverwaltungssystem einen individuellen Therapie-Plan oder ein Angebot für einen Patienten. Sie haben alle relevanten Punkte im Dokument individuell für den Patienten zusammengestellt, es fehlt nur noch die Unterschrift.

Ab sofort können Sie solche Dokumente sehr einfach digital auf dem Tablet unterschreiben lassen. Dazu senden Sie aus dem Patientenverwaltungssystem das Dokument einfach zur Unterschrift auf das eForms-Tablet. Dort wird das Dokument angezeigt, digital unterzeichnet und medienbruchfrei im mediDOK Archiv beim Patienten gespeichert. Das Beste: Die Lösung funktioniert nicht nur aus Ihrem Patientenverwaltungssystem heraus sondern auch aus beliebigen anderen Anwendungen wie beispielsweise einer Textverarbeitung (z.B. Microsoft Office).

So funktioniert es

Ab sofort erlaubt der neue mediDOK Printer (Version 2.5) das Drucken auf ein eForms-Tablet. Aus der Anwendung, mit der das Dokument erstellt wurde, muss dieses somit einfach nur gedruckt werden. Wählen Sie als Drucker den neuen mediDOK Printer aus. Das Dokument wird dann in ein PDF umgewandelt und an das gewählte eForms-Tablet gesendet. Über spezielle Platzhalter im Ursprungsdokument kann die Position des Unterschriftenfeldes bestimmt werden.

Das digital signierte PDF-Dokument wird, wie alle eForms-Dokumente, medienbruchfrei in mediDOK archiviert. Gleichzeitig erscheint ein Eintrag in der elektronischen Karteikarte des Patienten  (abhängig vom Patientenverwaltungssystem), über den Sie das Dokument wieder aufrufen können, um es anzusehen, auszudrucken oder auf einem anderen Weg weiter zu verarbeiten.

Sehen Sie hier 2 Beispiel-Filme (Youtube), wie die neue Funktionalität beispielsweise mit dem Praxisverwaltungssystem „x.isynet“ der Firma medatixx eingesetzt werden kann:

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Voraussetzungen

Um das neue Feature nutzten zu können, benötigen Sie mediDOK 2.5 (ab Version 2.5.14), mediDOK eForms (Android oder iOS) und den neuen mediDOK Printer (Version 2.5).

Was ist neu gegenüber der bewährten und bekannten Lösung „mediDOK eForms“

mediDOK eForms ist die perfekte Lösung, wenn Sie praxiseigene Dokumente (Vorlagen) haben, die der Patient auf dem Tablet oder von zuhause aus ausfüllt und dann unterschreibt. Somit eignet sich eForms hervorragend für standardisierte Einverständniserklärungen oder Anamnesebögen.

Dennoch gibt es zahlreiche Dokumente innerhalb einer medizinischen Einrichtung, die innerhalb des Praxis- oder Patientenverwaltungsprogramms zuerst individuell erstellt werden. Hierbei liegt die „Arbeit“ bei der Zusammenstellung des Dokumenteninhalts beim Praxispersonal. Kein Dokument gleicht dem anderen. Die Dokumente müssen nur mit dem Patienten besprochen und abschließend unterschrieben werden.

Mit der oben beschriebenen neuen Lösung möchten wir es unseren Kunden ermöglichen, diese individuell erstellen Dokumente am Ende einfach digital auf dem Tablet unterschreiben zu lassen. Und gleichzeitig gehen Sie so einen weiteren Schritt in Richtung „Papierlose Praxis“, weil Sie sich den Ausdruck auf Papier und das anschließende Einscannen sparen!

Interesse geweckt?

Bei Interesse nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihren bestehenden Ansprechpartner für mediDOK.

Weitere, allgemeine Informationen zu mediDOK eForms finden Sie hier.

Wohin mit den eArztbriefen? – Folge 3: Vorteile für Arzt und Praxispersonal

Welche Vorteile bringt der eArztbrief?

 

In Folge 1 unserer Serie „Wohin mit den eArztbriefen“ berichteten wir über die eArztbrief-Integration mit S3 und GUSClient. In Folge 2 ging es um den eArztbrief-Import direkt vom Praxis-Server. Somit wurden bereits zwei konkrete Lösungen vorgestellt, wie Sie als Anwender die eArztbriefe mit mediDOK archivieren können. Die offene Frage ist nun noch: Wo liegen die Vorteile des eArztbriefes im Allgemeinen?

Der eArztbrief ist die erste TI-Anwendung für Leistungserbringer in Praxis und/oder Klinik, die aus unserer Sicht echte Mehrwerte für die Anwender (Ersteller und Empfänger) mit sich bringt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen 5 wesentliche Vorteile vorstellen, den der eArztbrief gegenüber einem Arztbrief, der per Post der Fax übermittelt wird, hat.

Echte Vorteile für die Anwender durch eArztbrief-Kommunikation!

Durch den eArztbrief profitieren Sie bei der Kommunikation mit anderen Leistungserbringern – unabhängig vom Einsatz der mediDOK Archivlösung – von viele Vorteilen:

  • Beim eArztbrief handelt es sich um ein originär digitales Dokument, welches qualifiziert elektronisch signiert wurde. Er erfüllt somit die höchsten Anforderungen an Authentizität und Integrität. Und durch seine technischen Eigenschaften ist er im rechtlichen Sinne höherwertiger als ein einfacher Scan.
  • Die Übermittlung der eArztbriefe über KIM ist datenschutzkonform und sicher. Dies ermöglicht ein Dokumenten-Handling ohne Medienbrüche.
  • Beim eArztbrief handelt es sich um einen Datensatz, bei dem neben dem „menschen-lesbaren“ Dokument (in der Regel ein PDF) zusätzlich weitere Informationen und strukturierte Daten übermittelt werden. Zum einen ermöglicht dies eine automatisierte Zuordnung zum Patienten. Versehentliche Falsch-Zuordnungen sind somit sehr unwahrscheinlich. Zusätzlich ist zum anderen durch die strukturierten Daten – abhängig vom PVS des Erstellers und des Empfängers – die automatisierte Übernahme von Diagnosen und anderen Daten, die für die medizinische Dokumentation relevant sind, in die Primärdokumentation möglich.

Die bisher genannten Punkte gelten unabhängig von der eingesetzten Archiv-Software. Die folgenden weiteren Vorteile ergeben sich für Sie als mediDOK-Anwender durch die eArztbrief-Nutzung:

  • Suchen in Inhalten
    Wenn es sich bei den eArztbriefen um durchsuchbare PDFs handelt, ist im mediDOK Archiv die Suche im Dokumenteninhalt möglich (Voraussetzung: Option Pack 2020, siehe Zukunftssicher: das mediDOK 2.5 OptionPack 2020 mit vielen neuen Funktionen)
  • Medienbruchfreie digitale Dokumenten-Prozesse
    Sie können bei der Speicherung das Dokument einem Benutzer zuweisen. So kann jeder mediDOK-Benutzer später in einer Liste sehen bzw. erkennen, welche Dokumente für ihn, für sein Team oder für alle Benutzer in mediDOK archiviert wurden. Er kann die entsprechenden Dokumente dann durchgehen, aufrufen und als erledigt markieren. Um es für Sie als Anwender noch einfacher zu machen, ist eine Filterung dieser Listen möglich. Sie können können die Liste nach Datum, Benutzer, Dokumentenstatus oder anderen Eigenschaften (z.B. nur Scans, nur eArztbriefe etc.) filtern (siehe mediDOK 2.5.8 – Digitale Arbeitsprozesse weiter gedacht).
Warum ist (uns) das Thema so wichtig?

Immer mehr Praxen und MVZs nutzen den eArztbrief-Versand über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) zum sicheren Austausch der Briefe über die TI (Telematik-Infrastruktur) mit anderen Leistungserbringern. Das ist gut so, denn aus unserer Sicht kann der eArztbrief ein echter „Game Changer“ werden. Er leitet eine Zeitenwende im Bereich der Arzt-Zu-Arzt-Kommunikation ein – nicht nur aus juristischer oder formaler Sicht (Thema „Beweiswert“). Die über einen rein formalen / juristischen Aspekt hinausgehenden Vorteile der originär digitalen, elektronisch signierten Dokumente für die Anwender im ambulanten Sektor liegen auf der Hand:

  • Kein Papier mehr,
  • strukturierte Daten zur automatisierten Weiterverwendung in der eigenen Primärdokumentation,
  • keine Verzögerung in der Übermittlung etc..

Es freut uns sehr, dass wir als mediDOK bei diesem so wichtigen Thema die Digitalisierung der Arztpraxen, der MVZ und des Gesundheitswesens insgesamt mitgestalten können. Wir sind gespannt, wo wir in 1-2 Jahren bei dem Thema stehen!

Sie suchen weitere, allgemeine Informationen zu den Vorteilen und Einsatzbereichen des eArztbriefs? Nutzen Sie die Informationsseiten der gematik sowie der KBV.

Voraussetzungen in mediDOK

Die neue Funktion für eArztbriefe stehen in allen mediDOK Produktvarianten (SCAN STARTER, SCAN, BASIS PLUS etc.) ab Version 2.5.14 zur Verfügung.

Wie wird eigentlich der eArztbrief vergütet?

Wussten Sie, dass der eArztbrief-Austausch seit 2017 gemäß E-Health-Gesetz gefördert wird? Weitere Informationen dazu finden Sie im ausführliche Beitrag Elektronische Arztbriefe patientenbezogen archivieren (dgn.de) der DGN.

Sie haben Fragen oder wir haben Ihr Interesse geweckt?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, ob die Funktion mit Ihrem PVS genutzt werden kann, an Ihren mediDOK- bzw. PVS-Betreuer. Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular anschreiben.

 

Lesen Sie auch:

Wohin mit den eArztbriefen? Folge 1: eArztbrief-Integration mit S3 und GUSClient

Wohin mit den eArztbriefen? Folge 2: eArztbrief-Import direkt vom Praxis-Server